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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

1.1 Der Vermieter überlässt dem Mieter Mietgegenstände inklusive Zubehör. Im Lieferumfang jeder Hüpfburg sind Hüpfburg, Gebläse, Unterlegplane und Erdanker enthalten. 
1.2 Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
1.3 Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen sorgfältig umzugehen und diese vor Beschädigungen zu schützen. Ohne Erlaubnis des Vermieters ist der Mieter nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.
1.4 Die Übernahme der Mietgegenstände gilt als Bestätigung der Funktionstüchtigkeit und eines dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzunehmen. Bei Übergabe hat der Mieter die Mietgegenstände hierzu auf erkennbare Mängel hin zu untersuchen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. Ausgenommen davon sind nur Mängel, die trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt bei Übergabe nicht erkennbar waren.
1.5 Die Mietgegenstände müssen in einem einwandfreien Zustand, gereinigt, trocken und ordentlich verpackt an den Vermieter zurückgegeben werden. Fehlende Mietgegenstände werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
1.6 Die Hüpfburg muss nach Gebrauch im aufgeblasenen Zustand ausgefegt oder ausgesaugt werden. Verschmutzungen jeglicher Art berechnen wir mit einer Reinigungspauschale von 100 Euro. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Vermieter einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
1.7 Das Trocknen feuchter oder nasser Hüpfburgen berechnen wir mit einer Pauschale von 1 Tagesmiete. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Vermieter einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
1.8 Die Nutzungsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.


2. Mietzeitraum

2.1 Ein Miettag dauert von 8.30 Uhr am Miettag bis 8.00 Uhr am Folgetag.
2.2 Bei einer Rückgabe nach dem vereinbarten Termin, stellen wir pro angefangenem Tag eine Tagesmiete in Rechnung. Zusätzlich werden bei einer dadurch beeinträchtigten Folgevermietung jeglicher Aufwand sowie die Ausfallkosten berechnet. 

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Unter Angabe der Rechnungsnummer wird die Gesamtmietgebühr vorab per Überweisung auf folgendes Konto gezahlt:
Volksbank Trier eG, IBAN: DE46 5856 0103 0000 8508 30, BIC: GENODED1TVB
3.2 Bei Buchungen >1 Woche vor Mietbeginn:
Die Zahlung muss per Vorkasse innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung erfolgen. Die Hüpfburg ist nach Zugang der Rechnung 7 Kalendertage reserviert. Nach Ablauf der 7 Tage erlischt Ihre Reservierung.
3.3 Bei Buchungen <1 Woche vor Mietbeginn:
Ist bis zum Mietbeginn keine Zahlung eingegangen oder wird nicht spätestens bei Mietbeginn in bar gezahlt (Absprache notwendig), ist der Vermieter nicht zur Herausgabe der Mietsache verpflichtet. Der Mieter ist dem Vermieter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den dieser aus der Nichterfüllung des Vertrages erleidet. Dies betrifft insbesondere die Ausfallkosten einer entgangenen anderweitigen Vermietung.
3.4 Bei Nichtabholung der Mietgegenstände hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Mietgebühr.
3.5 Rechnungen werden ausschließlich per E-Mail an den Kunden übermittelt.


4. Schlechtwettergarantie

Sollte die Veranstaltung ausfallen, da Regen oder Sturm für Ihre Region angekündigt sind, erhalten Sie von uns eine Gutschrift in Höhe der von Ihnen geleisteten Zahlung für eine Folgebuchung.

5. Mängel der Mietsache

5.1 Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich nach Erhalt des Mietobjektes, spätestens aber vor Inbetriebnahme informieren, falls Teile aus dem im Merkblatt aufgeführten Lieferumfang fehlen oder trotz sorgfältiger Prüfung durch uns, beschädigt sind. Bitte hierzu ein Foto machen und per WhatsApp an uns schicken (0160 98024304). Das Merkblatt „Mietgegenstände“ finden Sie als Anlage zum Vertrag.
5.2 Sollten nachträglich bei Gebrauch der Mietgegenstände Funktionsmängel oder Schäden auftreten, sind diese dem Vermieter ebenfalls unverzüglich, spätestens bei Rückgabe, anzuzeigen.
5.3 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

6. Haftung 

6.1 Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
6.2 Der Kunde übernimmt die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen.
6.3 Den Nutzungsbedingungen des Vermieters ist Folge zu leisten.
6.4 Eltern haften für ihre Kinder.
6.5 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
6.6 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt
6.6.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.6.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
6.6.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
6.6.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
6.7 Der Mieter ist von der Übergabe bis zur Rückgabe der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Sach- und Personenschäden oder Unfälle. Der Vermieter übergibt das Gerät nach bestem Wissen in gebrauchsfähigen Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadenersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktions-Mangel herausstellt.
6.8 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln der Mietsache, wie z.B. Verschmutzungen, Beschädigung oder Zerstörung, Vandalismus oder Diebstahl, zu ersetzen. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverlust oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt. Schäden, die während des Mietzeitraums an den Mietgegenständen entstanden sind, müssen vom Mieter bis maximal in Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt werden.
6.9 Für eine beschädigte Hüpfburg fallen folgende Kosten für den Mieter an:

  • Die Reparaturkosten durch einen Dienstleister werden 1:1 weitergegeben
  • Fahrtkosten zur Reparaturstelle und wieder zurück werden mit 0,35€ pro Kilometer berechnet
  • Die daraus entstehende Arbeitszeit wird mit 35€ netto /Stunde berechnet

6.10 Sollte der Mietgegenstand durch einen vorangegangenen Mieter beschädigt, feucht, durchnässt oder zerstört worden sein und eine kurzfristige Reparatur nicht möglich sein, erhält der Mieter einen möglichst gleichwertigen Mietgegenstand. Sollte keine gleichwertige Hüpfburg (auch an anderen Standorten) verfügbar sein, erhält der Mieter seine Mietgebühr zurück. Weitere Ansprüche des Mieters werden ausgeschlossen. Ebenso kann es z.B. durch eine verspätete Rückgabe des Vormieters zu Zeitverzug oder Totalausfall kommen.

7. Datenschutz

7.1 Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) handelt Hüpf Dich Froh nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden bei Hüpf Dich Froh elektronisch gespeichert. Hüpf Dich Froh ist berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten auch an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete Dritte weiterzugeben.
7.2 Die Reservierung des Kunden wird bei Hüpf Dich Froh gespeichert.
7.3 Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung der Reservierung notwendigen personenbezogenen Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung von Hüpf Dich Froh.